Dienstag, 22. Dezember 2015
Wo ist das Recht auf mängelfreie Lieferung?
Beruflich habe ich viel mit Lieferanten aus dem Mittelmeerraum zu tun. Jetzt wieder so ein Fall. Uns wurde Ware geliefert, die eindeutig, und von einem staatlich anerkannten Sachverständigen festgestellt, mangelhaft ist. Also habe ich die letzten 20% der Rechnung noch nicht beglichen. Klar oder? Die Lieferung hat doch Mängel und wenn der dann beseitigt ist, werde ich auch die letzten 20% bezahlen. Da ruft mich doch gerade die deutsche Vertriebspartnerin dieses Lieferanten an und fragt mich, was mich der Schlusszahlung sei. Ich antwortete, dass ich auf Beseitigung des Mangels warte, da antwortet die doch tatsächlich, dass die den Mangel erst beseitigen werden, wenn die Rechnung bezahlt ist. Ich schluckte und antwortete, dass sie da ganz offensichtlich was falsch verstanden hätte, die Lieferung ist mangelhaft und solange das der Fall ist, werde ich die Schlussrechnung sicher nicht bezahlen, schließlich kann ich meinem Kunden gar nichts in Rechnung stellen. Weil meine Lieferung ja durch deren Mangel auch Mangelhaft ist.
Ich kenne das schon, schlussendlich werde ich die Rechnung bezahlen müssen und bin wieder der Karl Arsch.

Viele Grüße

Euer Karl Arsch



Kinderquatsch
Meine Tochter gestern beim Blick auf keimende Kartoffeln:
"Ihh, die Kartoffeln "muttern" ja!"
In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Tag!